Fehler in der Abrechnung schnell noch nachbessern

Sie können Ihre Betriebskostenabrechnung nachbessern, wenn Sie nach dem Absenden inhaltliche Mängel entdecken.

Typisches Beispiel: Sie rechnen Kosten ab, obwohl Sie die nicht oder nicht korrekt vereinbart haben. Oder Sie dürfen gar nichts abrechnen, weil Sie eine Pauschale im Mietvertrag vereinbart haben. Gleiches gilt, wenn Sie die Vorauszahlungen in der Abrechnung falsch berechnet haben, bzw. Sie nicht die tatsächlich gezahlten Vorauszahlungen eingestellt haben (BGH, Urteil v. 18.5.2011, VIII ZR 240/10).

Wichtig: Nur inhaltliche Fehler lassen sich noch nachbessern. Formelle nicht! Zu Ihren Gunsten können Sie einen inhaltlichen Fehler allerdings nur noch innerhalb der Abrechnungsfrist nachbessern. Danach dürfen Sie zwar korrigieren – aber leider nicht mehr zu Ihren Gunsten.